GRATISSCHEIDUNG / PROZESSKOSTENHILFE

Im Falle unzureichender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, stehen dem Rechtssuchenden staatliche Unterstützungsleistungen zu. Ob Sie in den Genuss dieser Leistungen kommen, hängt von Ihren individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Diese setzen sich insbesondere aus Ihren Einkommensverhältnissen aber auch von Ihren sonstigen (Zahlungs-)Verpflichtungen (wie bspw. Miete, Nebenkosten und Versicherungen) ab. Sofern das verbleibende Einkommen einen gewissen Freibetrag unterschreitet, übernimmt der Staat unter Umständen die gesamten oder einen Teil der Prozesskosten. Sofern Ihre Einkommensverhältnisse (nach Abzug der Verbindlichkeiten) noch einen gewissen Freibetrag überschreiten, müssen Sie die vom Staat vorfinanzierten Kosten bzw. einen Teil im Nachgang ratenweise zurückerstatten.

Bitte sprechen Sie uns hinsichtlich einer genaueren Prüfung an. Füllen Sie diesbezüglich das Formular zur Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an und/oder geben Sie Ihren Wunsch im Formular entsprechend an.

Download Formular: Formular PKH-Antrag